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Deutsches ERBRECHT

Rechtsberatung im deutschen Erbrecht - Ihre Rechte als Erbe bei einer Erbschaft mit und ohne Erbvertrag und Testament in der Schweiz und Deutschland-

Wann ist das deutsche Erbrecht anwendbar und auf welche Sachverhalte das schweizerische Erbrecht? Diese Fragen beantworten Ihnen gerne bei einem persönlichen Termin unsere Anwälte.

 

Gerne helfen wir Ihnen auch bei folgenden erbrechtlichen Angelegenheiten:

  • Erstellung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen letztwilligen Verfügungen nach deutschem Erbrecht /schweizerischem Erbrecht;
  • Erstellung von Erbauseinandersetzungsverträgen nach deutschem Erbrecht bzw. Erbteilungsverträgen nach schweizerischem Erbrecht;
  • bei erbrechtlichen Klagen;
  • Anfechtung des Testaments oder Erbvertrags;
  • Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach deutschem Erbrecht;
  • Pflichtteilsansprüche in der Schweiz;
  • bei Immobilien als Nachlassgegenstand im Ausland; 
  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge in Deutschland;
  • Rechtsberatung zur gesetzlichen Erbfolge in der Schweiz;
  • Rechtsberatung zum Erbschaftssteuerrecht, wenn Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland oder der Schweiz hatte und Nachlass in Deutschland oder der Schweiz liegt.